VEREINBARUNGSNOTIZEN FÜR ZERTIFIZIERTE LEHRER DES RENT WELL-PROGRAMMS

Mit der Erstellung eines Benutzerkontos erklären Sie sich damit einverstanden, diese RENT WELL PROGRAM CERTIFIED INSTRUCTOR AGREEMENT (die „Vereinbarung“) gelesen und verstanden zu haben und diese einzuhalten. Diese Vereinbarung ist zwischen Übergangsprojekte (die „federführende Agentur“) und Du (der „Benutzer“).

I. DEFINITIONEN

Im Rahmen dieser Vereinbarung haben die folgenden Wörter die neben ihnen angegebene Bedeutung:
a. „Verbundene Person“ bezeichnet eine Person, die entweder als Mitarbeiter oder in einer ehrenamtlichen Funktion bei einem Community Agency Partner beschäftigt ist und die Voraussetzungen für die Ausbildung zum zertifizierten Ausbilder oder ausgebildeten Fallmanager an der Tenant Educator Academy erfüllt.
b. „Zertifizierter Ausbilder“ bezeichnet eine Person, die die Rent Well Tenant Educator Academy abgeschlossen, die erforderlichen Wissenstests bestanden, zusätzliche Vereinbarungen, wie z. B. eine Vereinbarung zum zertifizierten Ausbilder im Rent Well-Programm, unterzeichnet hat und die Anforderungen für eine erneute Zertifizierung weiterhin erfüllt.
c. „Lehrplan“ bezeichnet die Schulungsmaterialien für Mieter des Rent Well-Programms.
d. „Lehrplanmaterialien“ bezeichnet das Studentenarbeitsbuch des Rent Well-Programms, das Dozentenhandbuch, das Studenteninformationsformular, die Kursbewertung und andere derartige Dokumente, die im Rahmen des Lehrplans entwickelt wurden.
e. „Absolvent“ bezeichnet einen Teilnehmer eines Mieterschulungskurses, der alle Abschlussanforderungen erfüllt und ein Abschlusszertifikat erhalten hat.
f. „Landlord Incentive Fund“ bezeichnet ein potenzielles gepaartes Finanzprogramm, das Vermietern Anreize bietet, Absolventen als Mieter aufzunehmen, und das in den meisten Fällen von der federführenden Agentur verwaltet wird.
g. „Zweck“ besteht darin, der Zielgruppe Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um eine stabile Mietwohnung zu erwerben.
h. „Mietgarantieprogramm“ ist ein bundesweites Programm in Oregon, das Vermietern Anreize bietet, Absolventen einer Mieterschulung als Mieter aufzunehmen. Es wird von Oregon Housing and Community Services und seinen Partneragenturen für den Einsatz im Bundesstaat Oregon verwaltet.
i. „Student“ bezeichnet Personen der Zielgruppe, die an einer Mieterschulung teilnehmen, die von einem zertifizierten Kursleiter unter Verwendung des Lehrplans und der Lehrplanmaterialien durchgeführt wird.
j. „Mieterschulungskurs“ bezeichnet eine Schulung, die den Schülern unter Verwendung des Lehrplans und der Lehrplanmaterialien von einem zertifizierten Kursleiter zur Förderung des Zwecks erteilt wird.
k. „Tenant Educator Academy“ bezeichnet die von der federführenden Agentur durchgeführte Rent Well-Ausbilder-Zertifizierungsschulung, bei der eine angeschlossene Person einen von zwei Ausbildungsgängen absolviert, um entweder zertifizierter Ausbilder oder ausgebildeter Fallmanager zu werden.
l. „Ausgebildete Person“ bezeichnet eine verbundene Person, die in der Vergangenheit an der Tenant Educator Academy teilgenommen und/oder die Anforderungen erfüllt hat, derzeit jedoch nicht die Richtlinien für zertifizierte Ausbilder erfüllt.
m. „Ausgebildeter Case Manager“ bezeichnet eine angeschlossene Person, die den Case Manager-Lehrgang der Tenant Educator Academy absolviert hat, jedoch nicht die zusätzlichen Anforderungen erfüllt hat, um ein zertifizierter Ausbilder zu werden und keine Mieterschulungskurse unterrichten kann.
n. „Zielgruppe“ bezeichnet eine oder mehrere Personen mit geringem Einkommen und einem oder mehreren Hindernissen bei der Miete, die Informationen zu den Rechten und Pflichten von Mietern suchen.
o. „Benutzer“ bezeichnet die Person, die ein Online-Konto mit der Absicht erstellt, Rent Well-Student, zertifizierter Ausbilder, geschulte Person oder geschulter Fallmanager zu werden.

II. LAUFZEIT

Diese Vereinbarung tritt mit dem Abschluss und Bestehen aller Anforderungen der Tenant Educator Academy in Kraft und gilt, sofern sie nicht von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird, für ein Jahr, solange der zertifizierte Ausbilder einem aktuellen Partner der Community Agency angehört, mindestens eine Mieterschulung pro Jahr durchführt und alle zwei Jahre die Anforderungen für die Rezertifizierung erfüllt. Diese Vereinbarung endet automatisch, wenn der zertifizierte Ausbilder die Anforderungen für die Rezertifizierung nicht erfüllt.

III. VERANTWORTLICHKEITEN

a. Aufrechterhaltung der Zertifizierung …
i. Der zertifizierte Ausbilder muss mindestens einen Kurs pro Jahr unterrichten und alle zwei Jahre an einer Rezertifizierungsveranstaltung teilnehmen, um seine Zertifizierung aufrechtzuerhalten. Er muss außerdem aktuell mindestens einer Partneragentur angehören. Zertifizierte Ausbilder können ihre Zertifizierung/Zugehörigkeit zu einer anderen Agentur übertragen oder erweitern (nicht lizenzierte Agenturen müssen vor der Übertragung/Erweiterung eine Lizenz erwerben), indem sie die federführende Agentur benachrichtigen.

b. VERMIETERGARANTIE- UND MIETEGARANTIEPROGRAMME.
i. Die federführende Agentur wird dem zertifizierten Kursleiter klar mitteilen, ob die ihr angeschlossenen Partner der Community Agency auf eines oder alle Programme des Landlord Incentive Fund und des Rent Guarantee Program innerhalb des Gebiets des Partners der Community Agency zugreifen dürfen und welche Voraussetzungen für den Zugriff auf diese Programme gelten.
ii. Die federführende Agentur kann den Landlord Incentive Fund jederzeit ändern oder beenden, indem sie dem Community Agency Partner vorab eine schriftliche Mitteilung über die Änderung oder Beendigung des Programms zukommen lässt.
iii. Die federführende Agentur stellt dem Community Agency Partner gebrandete Marketingflyer für Vermieter zur Verfügung, die Rent Well-Absolventen als Mieter aufnehmen und am Landlord Incentive Fund teilnehmen können.
iv. Zertifizierte Ausbilder in Oregon müssen den beigefügten Nachtrag zu den Anforderungen des Mietgarantieprogramms prüfen und lesen.

c. KOMMUNIKATIONSANFORDERUNGEN.
i. Der zertifizierte Kursleiter teilt der federführenden Agentur die ihm zugewiesene E-Mail-Adresse seines Community-Partners mit (es sei denn, der zertifizierte Kursleiter arbeitet ehrenamtlich und verfügt über keine Agentur-E-Mail-Adresse). Der zertifizierte Kursleiter ruft seine E-Mails mindestens wöchentlich ab.
ii. Dreißig (30) Tage vor Beginn eines neuen Mieterschulungskurses mit öffentlich zugänglichen Plätzen wird der zertifizierte Kursleiter die federführende Behörde über die bevorstehende Mieterschulung informieren und dabei angeben, wer zur Teilnahme an dem Mieterschulungskurs berechtigt ist, sowie Uhrzeit, Datum, Ort und Kontaktinformationen.

d. Überwachungsanforderungen. Der zertifizierte Ausbilder wird mit der federführenden Agentur oder angeschlossenen Partneragenturen der Gemeinschaft zusammenarbeiten, um: i. sicherzustellen, dass der zertifizierte Ausbilder bestätigt, dass die Schüler die Abschlussanforderungen erfüllt haben.
ii. Überwachen Sie die Durchführung des Mieterschulungskurses, des Lehrplans und der Lehrplanmaterialien durch die zertifizierten Ausbilder, um die Qualität sicherzustellen.
iii. Beheben Sie umgehend etwaige Qualitätsprobleme, wenn die Mieterschulung, der Kurslehrplan und die Lehrmaterialien nicht qualitativ hochwertig und professionell bereitgestellt werden.

e. BERICHTSPFLICHTENDie federführende Agentur kann in ihren schriftlichen Richtlinien Berichtspflichten für zertifizierte Dozenten festlegen. Der zertifizierte Dozent reicht die erforderlichen Dokumente und Informationen innerhalb von 10 Werktagen nach Abschluss des Studiums bei der federführenden Agentur ein.

F. FREIGABE VON INFORMATIONENDarüber hinaus müssen die zertifizierten Ausbilder sicherstellen, dass die Studenten in der ersten Unterrichtsstunde eine Freigabeerklärung unterzeichnen, damit die federführende Agentur den Unterricht überwachen und bei Bedarf bestimmte Informationen freigeben kann.

IV. DURCHFÜHRUNG DES LEHRPLANS.

Zusätzlich zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Anforderungen ist der zertifizierte Ausbilder für Folgendes verantwortlich:
a. Der zertifizierte Kursleiter darf von den Teilnehmern keine Teilnahmegebühr für die Mieterschulung verlangen. Der angeschlossene Partner der Gemeindebehörde kann jedoch von den Teilnehmern oder in deren Namen eine Gebühr erheben, falls dies zur Deckung der Kosten für die Durchführung der Mieterschulung erforderlich ist. In diesem Fall muss er vor der Bekanntgabe oder Erhebung der Gebühren einen formellen schriftlichen Antrag mit den geplanten Gebühren und der Kostenaufstellung bei der federführenden Behörde einreichen, der dann zur Genehmigung geprüft werden muss. Die Gebühren dürfen ausschließlich zur Deckung der Kosten der Mieterschulung dienen und nicht der Gewinnerzielung dienen.
b. Der zertifizierte Ausbilder darf Informationen über den Schüler nur weitergeben, wenn der Schüler in der unterzeichneten Studentenfreigabe seine Zustimmung dazu gegeben hat.
c. Der zertifizierte Ausbilder kann den Lehrplan nicht selbstständig vermitteln und muss mit einem aktuellen Community-Agentur-Partner verbunden sein.
d. Die federführende Agentur holt vom zertifizierten Kursleiter Feedback zum Lehrplan und den Lehrplanmaterialien ein und leitet dieses Feedback mindestens einmal jährlich an die federführende Agentur und/oder den Partner der Community-Agentur weiter.
e. Der zertifizierte Kursleiter verwendet und befolgt in jedem Mieterschulungskurs den Lehrplan und die Lehrmaterialien, um sicherzustellen, dass die Lernziele ausreichend abgedeckt werden.
f. Es werden keine Auslassungen hinsichtlich der Unterrichtsinhalte der Mieterschulung, des Kurslehrplans oder der Lehrmaterialien vorgenommen.
g. Der Mieterschulungskurs, der Lehrplan und die Lehrplanmaterialien dürfen weder ganz noch teilweise für die Erstellung eines neuen Kurses verwendet werden.
h. Von der federführenden Agentur erstellte Lehrplanaktualisierungen, die elektronisch weitergeleitet werden können, werden umgehend in die Dozentenhandbücher und/oder Schülerarbeitsmappen aufgenommen.
i. Der zertifizierte Kursleiter gestattet der federführenden Agentur oder deren Partnern in der Gemeinde oder anderen Vertretern, den Mieterschulungskurs und die Lehrplandurchführung im Unterricht zu überwachen und Feedback von den Schülern durch Umfragen und andere Bewertungsmethoden einzuholen, die die federführende Agentur für angemessen hält.
j. Der zertifizierte Dozent stellt sicher, dass die Schüler in der letzten Unterrichtsstunde die Bewertungsbögen ausfüllen. Der zertifizierte Dozent nutzt die Bewertungen zur Verbesserung des Unterrichts und meldet lehrplanbezogene Bedenken der zuständigen Behörde. Darüber hinaus stellt der zertifizierte Dozent der zuständigen Behörde auf Anfrage Kopien aller Bewertungsbögen zur Verfügung.
k. Der zertifizierte Kursleiter stellt den Studierenden eine Möglichkeit zur Verfügung, alle Unterrichtsmaterialien zusammen aufzubewahren, darunter eine Kopie des Schülerarbeitsbuchs und ihres Wohnportfolios.
l. Der zertifizierte Dozent stellt den Studierenden Abschlusszertifikate aus, wenn diese die in Abschnitt VI(d) unten aufgeführten Abschlussstandards erfüllen.
m. Die federführende Agentur stellt dem zertifizierten Ausbilder den Lehrplan und die Lehrplanmaterialien in einer von der federführenden Agentur als geeignet erachteten Form zur Verfügung.

V. GEHEIMHALTUNG.

Alle Informationen über die Teilnehmer, die im Rahmen des Mietertrainingskurses erhalten werden, werden vom zertifizierten Kursleiter vertraulich behandelt (es sei denn, die Weitergabe ist durch eine von den Teilnehmern unterzeichnete Freigabeerklärung gestattet). Der zertifizierte Kursleiter wird diese Informationen vertraulich behandeln, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist oder von Wirtschaftsprüfern verlangt wird und sofern dies zur Erfüllung der Berichtspflichten im Zusammenhang mit diesem Vertrag erforderlich ist. Diese Bestimmungen zur Geheimhaltung und Nichtverwendung gelten jedoch nicht, nachdem und soweit diese Informationen: (i) ohne Zutun oder Unterlassen des zertifizierten Kursleiters allgemein öffentlich zugänglich sind oder werden; (ii) sich zum Zeitpunkt ihrer Weitergabe bereits in dessen Besitz befanden, wie aus früheren schriftlichen Aufzeichnungen des zertifizierten Kursleiters hervorgeht; (iii) dem zertifizierten Kursleiter später auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten oder einem Teilnehmer offengelegt werden, ohne dass dadurch eine Geheimhaltungspflicht in Bezug auf die offengelegten Informationen verletzt wird; oder (iv) später unabhängig von einem Mitarbeiter oder Vertreter des zertifizierten Kursleiters entwickelt werden, der keinen Zugriff auf die Informationen hatte. Keine der Parteien wird den Namen der anderen Partei ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei in Pressemitteilungen, Empfehlungen, Werbung oder ähnlichen Aktivitäten verwenden.

VI. GEMEINSCHAFTSSTANDARDS

a. Der zertifizierte Dozent muss die empfohlene Sitzungsdauer für jeden Abschnitt einhalten, alle Sitzungen den Studierenden der Reihe nach anbieten und den Studierenden im Abschlussjahrgang alle Lehrplaninhalte vermitteln. Zertifizierte Dozenten dürfen Sitzungen des Mieterschulungskurses anbieten, die jeweils maximal vier Abschnitte abdecken.
b. Der zertifizierte Ausbilder muss ein Lehrer-Schüler-Verhältnis von maximal 1 Lehrer zu 12 Schülern (oder ein Verhältnis von 2:24) einhalten, es sei denn, er hat eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde erhalten. Zertifizierte Ausbilder dürfen Lehrassistenten einsetzen, die keine zertifizierten Ausbilder sind, werden jedoch nicht für das akzeptable Lehrer-Schüler-Verhältnis berücksichtigt.
c. Der zertifizierte Ausbilder muss die folgenden Anwesenheitsrichtlinien einhalten:
i. Wenn ein Student den ersten Abschnitt des Lehrplans verpasst, muss er von diesem Mieterschulungskurs abgemeldet werden, kann sich aber für einen zukünftigen Mieterschulungskurs anmelden.
ii. Versäumt ein Student bis zu zwei Abschnitte des Lehrplans (mit Ausnahme des ersten Abschnitts), muss er diese Abschnitte durch eine Wiederholung des Stoffes mit dem zertifizierten Dozenten nachholen. Diese Wiederholungssitzung muss dokumentiert werden.
iii. Wenn ein Schüler mehr als 15 Minuten eines Abschnitts versäumt, gilt er als in diesem Abschnitt abwesend.
iv. Versäumt ein Student mehr als zwei Abschnitte, kann er die Prüfung trotz Nachholterminen nicht abschließen. Bei Abwesenheit gemäß VI(c)(ii) und VI(c)(iii) kann er die Prüfung nicht abschließen, hat aber die Möglichkeit, sich für eine spätere Mieterschulung anzumelden.
d. Der zertifizierte Dozent darf Studierenden den Abschluss nur gestatten, wenn sie die im Lehrplan und den Lehrplanmaterialien festgelegten Mindestanforderungen hinsichtlich Anwesenheit, Aufgabenerledigung und Abschluss erfüllen.

VII. LIZENZIERUNG

a. EIGENTUM AM LEHRPLAN. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung lizenzierten Materialien, einschließlich des Lehrplans, der Lehrplanmaterialien und der Rent Well-Marken, sind Eigentum der federführenden Agentur oder der Partei, die als Anbieter eines Teils des Lehrplans und der Lehrplanmaterialien genannt wird. Der zertifizierte Ausbilder verpflichtet sich, alle Hinweise auf Urheberrechte, Markenrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum, Informationen oder Einschränkungen in den Lehrplänen und Lehrplanmaterialien zu beachten. Unbeschadet des Vorstehenden erkennt der zertifizierte Ausbilder ausdrücklich an und stimmt zu, dass alle gemäß dieser Vereinbarung lizenzierten Informationen den hierin beschriebenen Einschränkungen unterliegen.
b. LIZENZGEBÜHREN. Der Community Agency Partner ist verpflichtet, eine einmalige Gebühr gemäß der im Community Agency Partner Memo of Agreement festgelegten Gebühr bei Unterzeichnung des Community Agency Partner Memo of Agreement zu entrichten. Die zertifizierten Ausbilder des Community Agency Partners haben Zugriff auf den Lehrplan und die Lehrmaterialien. Zertifizierte Ausbilder haben Zugriff auf die aktuellsten Versionen der Lehrmaterialien, für die keine erneute Zertifizierung erforderlich ist.
c. URHEBERRECHT. Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und für die Laufzeit (sofern nicht früher gekündigt) gewährt die federführende Agentur dem Community Agency Partner eine beschränkte, nicht abtretbare, nicht übertragbare, gebührenfreie, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz zur Vervielfältigung und Verbreitung des Lehrplans mit dem alleinigen Zweck, dem angeschlossenen zertifizierten Kursleiter die Durchführung des Mieterschulungskurses unter Verwendung des Lehrplans und der Lehrplanmaterialien ausschließlich zum Zweck der Ansprache der Zielgruppe zu ermöglichen.
i. Der Partner der Community Agency kann den Studierenden oder in deren Namen eine Gebühr erheben, falls dies zur Deckung der Kosten für die Durchführung des Mieterschulungskurses erforderlich ist. Vor der Bekanntgabe oder Erhebung der Gebühren muss jedoch ein formeller schriftlicher Antrag mit den geplanten Gebühren und der Kostenaufstellung bei der federführenden Agentur eingereicht werden, der dann zur Genehmigung geprüft werden muss. Die Gebühren dürfen ausschließlich zur Deckung der Kosten für die Durchführung des Mieterschulungskurses verwendet werden und dürfen nicht der Gewinnerzielung dienen.
d. EINSCHRÄNKUNGEN. Der zertifizierte Kursleiter darf den Lehrplan und die Lehrplanmaterialien nur in strikter Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung reproduzieren, verkaufen, weitergeben oder anderweitig verteilen.
e. WETTBEWERBSVERBOT. Dem zertifizierten Kursleiter ist es untersagt, während der Laufzeit dieses Vertrags und in den darauf folgenden drei (3) Jahren nach Beendigung dieses Vertrags einen ähnlichen Lehrplan zu entwickeln.
f. ÄNDERUNG DES LEHRPLANS. Der zertifizierte Ausbilder darf den Lehrplan und die Lehrplanmaterialien ohne vorherige schriftliche Genehmigung der federführenden Agentur, die aus beliebigen Gründen verweigert werden kann, in keinem Fall modifizieren, ändern oder abgeleitete Werke davon erstellen. Ergänzende Materialien dürfen nicht in den Lehrplan oder die Lehrplanmaterialien integriert werden und dürfen nicht die Marke Rent Well verwenden. Der zertifizierte Ausbilder darf den Lehrplan unter keinen Umständen mit Materialien aus Mieterschulungsprogrammen Dritter ergänzen.
g. AKTUALISIERUNG DES LEHRPLANS. Der zertifizierte Ausbilder kann der federführenden Behörde schriftlich Aktualisierungen des Lehrplans und der Lehrmaterialien vorschlagen. Es liegt im Ermessen der federführenden Behörde, ob die vorgeschlagenen Aktualisierungen umgesetzt werden. Alle Aktualisierungen, Modifikationen oder Änderungen des Lehrplans und der Lehrmaterialien werden den der Gemeinschaftsbehörde angeschlossenen zertifizierten Ausbildern von der federführenden Behörde schriftlich oder elektronisch mitgeteilt.
h. VERWENDUNG DES NAMENS, DER MARKE UND DES LOGOS VON RENT WELL.
i. Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und für die Laufzeit (sofern nicht früher gekündigt) gewährt die federführende Agentur hiermit den Partnern der Community Agency eine beschränkte, nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und gebührenfreie Lizenz zur Nutzung des Namens, der Marke und des Logos von Rent Well (wie in Anlage B dargelegt, zusammenfassend die „Rent Well-Marken“) bei der Vermarktung oder Bereitstellung des Lehrplans im Gebiet an potenzielle Studierende und Vermieter, die am Landlord Incentive Fund oder am Rent Guarantee Program teilnehmen. Jede Verwendung der Rent Well-Marken muss zusätzlich zu den hierin enthaltenen Anforderungen in Übereinstimmung mit dem Trademark Style Manual erfolgen, das von der federführenden Agentur von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann.
ii. Die Rent Well-Marken dürfen ohne schriftliche Genehmigung der federführenden Agentur nicht auf andere Mietbildungsprogramme angewendet werden.
iii. Die Rent Well-Marken müssen in Schwarzweiß/Graustufen oder der Markenfarbe Blaugrün gedruckt werden, nicht in anderen Farben.
iv. Dem Community Agency Partner ist es strengstens untersagt, eigene Marketingmaterialien für Vermieter unter Verwendung der Rent Well-Marken zu erstellen. Er darf jedoch Marketingflyer erstellen, um die Zielgruppe anzusprechen.
v. Der zertifizierte Ausbilder erkennt den Wert des mit den Rent Well-Marken verbundenen Geschäfts- oder Firmenwerts an und bestätigt, dass die Rent Well-Marken und alle Rechte daran, einschließlich des damit verbundenen Geschäfts- oder Firmenwerts, ausschließlich der federführenden Agentur gehören und zu deren Nutzen gelangen.
Der zertifizierte Kursleiter hält die Kennzeichnungsbestimmungen des Markenrechts des Territoriums ein. Der folgende Hinweis muss auf allen anderen Materialien, einschließlich der Rent Well-Marken, als zulässige Kennzeichnungsform enthalten sein: „Rent Well ist eine Marke von Transition Projects und wird unter Unterlizenz von [Name des Community Agency Partners] verwendet.“

VIII. POLIZEIARBEIT

Der zertifizierte Ausbilder verpflichtet sich, die federführende Stelle unverzüglich über jeden vermuteten oder bekannten Missbrauch oder die unbefugte Nutzung des Lehrplans, der Lehrplanmaterialien, der Mieterschulung oder der Rent-Well-Marken durch Dritte zu informieren. Der zertifizierte Ausbilder ergreift außer der oben genannten Benachrichtigung der federführenden Stelle keine weiteren Maßnahmen zur Durchsetzung des Lehrplans, der Lehrplanmaterialien, der Mieterschulung oder der Rent-Well-Marken. Die Parteien beabsichtigen, dass die federführende Stelle nach eigenem Ermessen die Hauptverantwortung für die Durchsetzung aller Verstöße trägt. Sollte die federführende Stelle wegen Verstößen gegen die Rent-Well-Verträge, -Marken, die Mieterschulung, die Lehrplanmaterialien oder den Lehrplan ein Gerichtsverfahren oder ein Verwaltungsverfahren gegen Dritte anstrengen, so obliegt die Führung solcher Gerichtsverfahren oder Verfahren ausschließlich der federführenden Stelle. Im Rahmen der Durchführung eines solchen Rechtsstreits oder Verfahrens erklärt sich der zertifizierte Ausbilder damit einverstanden, sämtliche Dokumente auszufertigen und alle anderen Handlungen oder Dinge vorzunehmen, die nach angemessener Einschätzung des Rechtsberaters der federführenden Agentur zur Durchführung eines solchen Verfahrens erforderlich sein können.

IX. RICHTLINIEN-AKTUALISIERUNGEN

Die federführende Agentur behält sich das Recht vor, Richtlinien für den Lehrplan, die Lehrmaterialien und die Mieterschulung zu erstellen oder zu ändern, um die Programmqualität sicherzustellen. Die federführende Agentur informiert die Rent-Well-Liste, die Partnerbeauftragten der Community Agency und/oder die zertifizierten Ausbilder rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail über alle neuen und geänderten Richtlinien. Darüber hinaus ist der zertifizierte Ausbilder dafür verantwortlich, seine E-Mails auf neue oder geänderte Richtlinien zu überprüfen.

X. ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN

a. KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND. Sollte der zertifizierte Kursleiter aus irgendeinem Grund (i) seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß nachkommen, (ii) gegen Vereinbarungen oder Bestimmungen dieses Vertrags verstoßen, (iii) unannehmbar hohe Ansprüche aus dem Vermieter-Incentive-Fonds oder dem Mietgarantieprogramm haben oder (iv) den Lehrplan nicht professionell, verantwortungsbewusst und entsprechend den Lehrplananforderungen unterrichten, ist die federführende Agentur berechtigt, diesen Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss dem zertifizierten Kursleiter mindestens zehn (10) Werktage vor dem Kündigungstermin schriftlich mitgeteilt werden. Ungeachtet des Vorstehenden ist der zertifizierte Kursleiter nicht von der Haftung für Schäden befreit, die ihm aufgrund eines Vertragsbruchs entstehen.
b. KÜNDIGUNG WEGEN FEHLENDER VEREINBARUNG. Wenn die federführende Agentur keine gültige, bestehende Vereinbarung mit der Partneragentur der Gemeinschaft hat, endet diese Vereinbarung nach zehn (10) Tagen.
c. KÜNDIGUNG AUS RECHTSGRÜNDEN. Der zertifizierte Ausbilder und die federführende Agentur können diese Vereinbarung jederzeit im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen kündigen. Darüber hinaus kann jede Partei diese Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei oder aus einem beliebigen anderen Grund nach eigenem Ermessen kündigen.
d. WIRKUNG DER KÜNDIGUNG. Im Falle einer Kündigung des Vertrags muss der zertifizierte Kursleiter die Durchführung der Mieterschulungen sowie die Nutzung des Lehrplans und der Unterrichtsmaterialien unverzüglich einstellen. Sämtliche Kopien des Lehrplans und der Unterrichtsmaterialien müssen innerhalb von fünf (5) Tagen nach der Kündigung zurückgegeben werden. Der zertifizierte Kursleiter darf den Lehrplan, die Unterrichtsmaterialien und die Rent Well-Marken nicht mehr verwenden.
e. NICHTDISKRIMINIERUNG. Während der Erfüllung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der zertifizierte Ausbilder zu Folgendem:
i. Der zertifizierte Ausbilder wird die Antidiskriminierungsbestimmungen von Titel VI des Civil Rights Act von 1964 (24 CFR 1), des Fair Housing Act (24 CFR 100) und der Executive Order 11063 (24 CFR 107) einhalten.
ii. Der zertifizierte Ausbilder wird die Verbote der Diskriminierung aufgrund des Alters gemäß Abschnitt 109 des Gesetzes sowie dem Age Discrimination Act von 1975 (24 CFR 146) und die Verbote der Diskriminierung ansonsten qualifizierter Personen mit Behinderungen gemäß Abschnitt 109 sowie Abschnitt 504 des Rehabilitation Act von 1973 (24 CFR 8) einhalten.
iii. Der zertifizierte Ausbilder wird die Anforderungen der Executive Order 11246 in Bezug auf Chancengleichheit und positive Diskriminierung einhalten, geändert durch Order 12086 (41 CFR 60).
iv. Der zertifizierte Ausbilder hält sich an den Americans with Disabilities Act (42 USC 12131, 47 USC 155, 201, 218 und 225), der Menschen mit Behinderungen umfassende Bürgerrechte in den Bereichen Beschäftigung, öffentliche Unterbringung, staatliche und lokale Dienstleistungen sowie Telekommunikation gewährt. Das Gesetz schreibt außerdem die Beseitigung baulicher und kommunikativer Barrieren in bestehenden Einrichtungen vor. Bei von CDBG und/oder HOME finanzierten Projekten hält sich der zertifizierte Ausbilder außerdem an die Richtlinien des Affirmative Marketing und der Ansprache von Minderheiten und Frauen sowie von Einrichtungen im Eigentum von Minderheiten und Frauen gemäß 24 CFR 92.351 und/oder 24 CFR 570.601(a)(2), sofern die Mittel für Wohnraum mit fünf oder mehr geförderten Wohneinheiten verwendet werden.
f. ZUGRIFF AUF AUFZEICHNUNGEN. Die federführende Behörde oder ihre bevollmächtigten Vertreter haben Zugriff auf alle Bücher, allgemeinen organisatorischen und administrativen Informationen, Dokumente, Unterlagen und Aufzeichnungen des zertifizierten Ausbilders, die für diesen Vertrag von unmittelbarer Bedeutung sind, um Prüfungen, Auszüge und Transkriptionen durchzuführen. Alle erforderlichen Aufzeichnungen sind vom zertifizierten Ausbilder drei (3) Jahre nach Beendigung dieses Vertrags aufzubewahren.
g. UNTERVERGABE UND ABTRETUNG. Der zertifizierte Ausbilder darf seine Arbeit im Rahmen dieser Vereinbarung weder ganz noch teilweise an Unterauftragnehmer vergeben.
h. SELBSTSTÄNDIGER AUFTRAGNEHMER. Der zertifizierte Ausbilder ist kein Angestellter der federführenden Agentur, es sei denn, er ist ausdrücklich bei der federführenden Agentur angestellt. Er hat keinen Anspruch auf Leistungen der federführenden Agentur, insbesondere nicht auf Leistungen der staatlichen Sozialversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld und Altersvorsorge. Ist der zertifizierte Ausbilder kein Angestellter der federführenden Agentur, hat er keinen Anspruch auf Leistungen der federführenden Agentur, insbesondere nicht auf Leistungen der staatlichen Sozialversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld und Altersvorsorge.
i. GESETZE UND GERICHTSSTAND OREGON. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Oregon. Alle Rechtsstreitigkeiten zwischen der Lead Agency und dem zertifizierten Ausbilder, die sich aus dieser Vereinbarung oder aus der im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Arbeit ergeben, werden, sofern sie vor den Gerichten des Staates Oregon liegen, vom zuständigen Gericht des Multnomah County verhandelt. Sofern sie vor den Gerichten des Staates Oregon liegen, wird das zuständige Gericht des US-Bezirksgerichts für den Staat Oregon verhandelt.
j. EINHALTUNG VON GESETZEN. Im Rahmen seiner Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung ist der Community Agency Partner verpflichtet, alle geltenden Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze und -vorschriften einzuhalten.
k. ÄNDERUNGEN. Eine schriftliche Mitteilung der federführenden Agentur an den Community-Agentur-Partner kann Änderungen dieser Vereinbarung zur Folge haben.
l. HINWEISE. Alle gemäß dieser Vereinbarung zulässigen oder erforderlichen Hinweise werden entweder per E-Mail von der federführenden Agentur an die Kontaktperson der Community Agency gesendet oder zusätzlich per E-Mail und mit dem US-Postdienst versandt.
m. SALVATORISCHE KLAUSEL. Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleibt diese Vereinbarung dennoch in vollem Umfang in Kraft und die Bestimmung wird gestrichen.
n. PROGRAMMÜBERWACHUNG. Die federführende Behörde oder die federführende Bezirksbehörde führt regelmäßige Kontrollen durch, um die Einhaltung der Vereinbarung sicherzustellen. Diese Kontrollen können unter anderem Vor-Ort-Besuche, Telefoninterviews und die Überprüfung der erforderlichen Berichte umfassen und sowohl programmatische als auch finanzielle Aspekte dieser Vereinbarung abdecken. Die federführende Behörde bestimmt Häufigkeit und Umfang der Kontrollen.