RENT WELL PROGRAMM GESCHULTER CASE MANAGER VEREINBARUNGSNOTIZEN
Mit der Erstellung eines Benutzerkontos erklären Sie sich damit einverstanden, diese Vereinbarung über das RENT WELL-Programm für geschulte Fallmanager (die „Vereinbarung“) gelesen und verstanden zu haben und zu befolgen. Übergangsprojekte (die „federführende Agentur“) und Ihnen (der „Benutzer“).
I. DEFINITIONEN
Im Rahmen dieser Vereinbarung haben die folgenden Wörter die neben ihnen angegebene Bedeutung:
a. „Verbundene Person“ bezeichnet eine Person, die entweder als Mitarbeiter oder in einer ehrenamtlichen Funktion bei einem Community Agency Partner beschäftigt ist und die Voraussetzungen erfüllt, um den Kurs der Tenant Educator Academy zu absolvieren und ein zertifizierter Ausbilder oder ausgebildeter Fachmann zu werden.
b. „Zertifizierter Ausbilder“ bezeichnet den Lehrplan der zertifizierten Ausbilder, die den Kurs „Rent Well Tenant Educator Academy“ abgeschlossen, den erforderlichen Wissenstest bestanden und eine Vereinbarung als zertifizierter Ausbilder im Rent Well-Programm unterzeichnet haben.
c. „Lehrplan“ bezeichnet die Schulungsmaterialien für Mieter des Rent Well-Programms.
d. „Lehrplanmaterialien“ bezeichnet das Studentenarbeitsbuch des Rent Well-Programms, das Dozentenhandbuch, das Teilnehmerinformationsformular, die Kursbewertung und andere derartige Dokumente, die im Rahmen des Lehrplans entwickelt wurden.
e. „Zweck“ besteht darin, der Zielgruppe Informationen und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, damit sie eine stabile Mietwohnung erwerben kann.
f. „Absolvent“ bezeichnet einen Teilnehmer eines Mieterschulungskurses, der alle Abschlussanforderungen erfüllt und ein Abschlusszertifikat erhalten hat.
g. „Student“ bezeichnet Personen der Zielgruppe, die an einer Mieterschulung teilnehmen, die von einem zertifizierten Kursleiter unter Verwendung des Lehrplans und der Lehrplanmaterialien durchgeführt wird.
h. „Mieterschulungskurs“ bezeichnet eine Schulung, die den Schülern unter Verwendung des Lehrplans und der Lehrplanmaterialien von einem zertifizierten Ausbilder zur Förderung des Zwecks erteilt wird.
k. „Tenant Educator Academy“ bezeichnet die von der federführenden Agentur durchgeführte Rent Well-Ausbilder-Zertifizierungsschulung, bei der eine angeschlossene Person einen von zwei Ausbildungsgängen absolviert, um entweder zertifizierter Ausbilder oder ausgebildeter Fallmanager zu werden.
l. „Ausgebildete Person“ bezeichnet eine verbundene Person, die in der Vergangenheit an der Tenant Educator Academy teilgenommen und/oder die Anforderungen erfüllt hat, derzeit jedoch nicht die Richtlinien für zertifizierte Ausbilder erfüllt.
m. „Ausgebildeter Case Manager“ bezeichnet eine angeschlossene Person, die den Case Manager-Lehrgang der Tenant Educator Academy absolviert hat, jedoch nicht die zusätzlichen Anforderungen erfüllt hat, um ein zertifizierter Ausbilder zu werden und keine Mieterschulungskurse unterrichten kann.
k. „Zielgruppe“ sind Personen mit niedrigem Einkommen, die nicht über die Rechte und Pflichten von Mietern informiert sind und bei denen möglicherweise Hindernisse bei der Mietüberprüfung vorliegen.
o. „Benutzer“ bezeichnet die Person, die ein Online-Konto mit der Absicht erstellt, Rent Well-Student, zertifizierter Ausbilder, geschulte Person oder geschulter Fallmanager zu werden.
II. LAUFZEIT
Diese Vereinbarung gilt ab dem Datum des Beginns des für ausgebildete Fallmanager vorgesehenen Teils der Tenant Educator Academy und bis zu zwei (2) Jahre danach.
III. VERANTWORTLICHKEITEN
a. Der ausgebildete Case Manager nutzt den Lehrplan, die Lehrmaterialien und die Tenant Educator Academy zum Nutzen seiner Klienten, mit denen er aktuell oder zukünftig zusammenarbeitet. Der ausgebildete Case Manager darf jedoch niemals einen Mieterschulungskurs oder die Ausbildung von Studenten vollständig oder teilweise leiten, ohne zertifizierter Dozent zu sein.
b. Der geschulte Case Manager hat keinen Zugriff auf fortlaufenden technischen Support durch die federführende Agentur.
c. Die federführende Agentur kann vom geschulten Fallmanager Feedback zum Lehrplan und den Lehrplanmaterialien einholen und dieses Feedback mindestens einmal pro Jahr der federführenden Agentur und/oder der Partneragentur der Gemeinschaft übermitteln.
d. Der Lehrplan und die Lehrplanmaterialien des Mieterschulungskurses dürfen weder ganz noch teilweise für die Erstellung eines neuen Kurses verwendet werden.
e. Ein ausgebildeter Case Manager kann einem zertifizierten Kursleiter als Lehrassistent bei einem Mieterschulungskurs zur Seite stehen, wird jedoch möglicherweise nicht für das zulässige Kursleiter-Schüler-Verhältnis von 1:12 oder 2:24 berücksichtigt.
IV. LIZENZIERUNG
a. EIGENTUM AM LEHRPLAN. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung lizenzierten Materialien, einschließlich des Lehrplans, der Lehrplanmaterialien und der Rent Well-Marken, sind Eigentum der federführenden Agentur oder der Partei, die als Anbieter eines Teils des Lehrplans und der Lehrplanmaterialien genannt wird. Der geschulte Fachmann verpflichtet sich, alle Hinweise auf Urheberrechte, Markenrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum, Informationen oder Einschränkungen in den Lehrplänen und Lehrplanmaterialien zu beachten. Unbeschadet des Vorstehenden erkennt der geschulte Fachmann ausdrücklich an und stimmt zu, dass alle gemäß dieser Vereinbarung lizenzierten Informationen den hierin beschriebenen Einschränkungen unterliegen.
b. URHEBERRECHT. Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen und für die Laufzeit (sofern nicht früher gekündigt) gewährt die federführende Agentur dem geschulten Fallmanager eine beschränkte, nicht übertragbare, gebührenfreie, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz zur Vervielfältigung und Verbreitung begrenzter Teile des Lehrplans ausschließlich zur Unterstützung von Klienten. Einzelne Seiten des Lehrplans dürfen vollständig kopiert werden, nicht jedoch ganze Abschnitte des Lehrplans, die ausschließlich einem einzelnen Klienten zur Verfügung gestellt werden. Der geschulte Fallmanager darf dem Klienten oder in seinem Namen keine Gebühr für die Bereitstellung von Seiten des Lehrplans in Rechnung stellen.
c. EINSCHRÄNKUNGEN. Der geschulte Fallmanager darf den Lehrplan und die Lehrplanmaterialien nur in strikter Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung reproduzieren, verkaufen, weitergeben oder anderweitig verteilen.
d. WETTBEWERBSVERBOT. Dem ausgebildeten Case Manager ist es untersagt, innerhalb von drei (3) Jahren nach der Teilnahme an der Tenant Educator Academy für ausgebildete Case Manager eine ähnliche Ausbildung zu absolvieren.
e. ÄNDERUNG DES LEHRPLANS. Der geschulte Fallmanager darf den Lehrplan und die Lehrplanmaterialien in keinem Fall ohne vorherige schriftliche Zustimmung der federführenden Agentur modifizieren, ändern oder abgeleitete Werke davon erstellen. Die Zustimmung kann aus beliebigen Gründen verweigert werden.
f. VERWENDUNG DES NAMENS, DER MARKE UND DES LOGOS VON RENT WELL.
i. Die Rent Well-Marken dürfen ohne schriftliche Genehmigung der federführenden Agentur nicht auf andere Mietbildungsprogramme angewendet werden.
ii. Dem geschulten Case Manager ist es strengstens untersagt, unter Verwendung der Rent Well-Marken eigene Marketingmaterialien für Vermieter zu erstellen.
iii. Der geschulte Fallmanager erkennt den Wert des mit den Rent Well-Marken verbundenen Geschäftswerts an und erkennt an, dass die Rent Well-Marken und alle daran bestehenden Rechte, einschließlich des damit verbundenen Geschäftswerts, ausschließlich der federführenden Agentur gehören und zu deren Nutzen genutzt werden.
iv. Der geschulte Case Manager wird die Kennzeichnungsbestimmungen der Markengesetze des Territoriums einhalten.
V. POLIZEIARBEIT
Der geschulte Fallmanager verpflichtet sich, die federführende Behörde unverzüglich über jeden vermuteten oder bekannten unsachgemäßen oder unbefugten Gebrauch des Lehrplans, der Lehrplanmaterialien, der Mieterschulung oder der Rent-Well-Marken durch Dritte zu informieren. Außer der oben genannten Benachrichtigung der federführenden Behörde ergreift der geschulte Fallmanager keine weiteren Maßnahmen zur Durchsetzung des Lehrplans, der Lehrplanmaterialien, der Mieterschulung oder der Rent-Well-Marken. Die Parteien beabsichtigen, dass die federführende Behörde nach ihrem alleinigen Ermessen die Hauptverantwortung für die Durchsetzung aller Rechtsverletzungen trägt. Sollte die federführende Behörde wegen einer Verletzung der Rent-Well-Marken, der Mieterschulung, der Lehrplanmaterialien oder des Lehrplans ein Gerichtsverfahren oder ein Verwaltungsverfahren gegen Dritte anstrengen, so obliegt die Führung derartiger Gerichtsverfahren oder Verfahren ausschließlich der federführenden Behörde. Im Rahmen der Durchführung eines solchen Rechtsstreits oder Verfahrens erklärt sich der zertifizierte Ausbilder damit einverstanden, sämtliche Dokumente auszufertigen und alle anderen Handlungen oder Dinge vorzunehmen, die nach angemessener Einschätzung des Rechtsberaters der federführenden Agentur zur Durchführung eines solchen Verfahrens erforderlich sein können.
VI. ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
a. UNTERVERGABE UND ABTRETUNG. Der geschulte Case Manager darf seine Arbeit im Rahmen dieser Vereinbarung weder ganz noch teilweise an Dritte vergeben.
b. STATUS ALS UNABHÄNGIGER AUFTRAGNEHMER. Der geschulte Fallmanager ist kein Angestellter der federführenden Agentur und hat keinen Anspruch auf Leistungen der federführenden Agentur, insbesondere nicht auf Leistungen der staatlichen Sozialversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld und Altersversorgung. Ist der geschulte Fallmanager kein Angestellter der federführenden Agentur, hat er keinen Anspruch auf Leistungen der federführenden Agentur, insbesondere nicht auf Leistungen der staatlichen Sozialversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosengeld und Altersversorgung.
c. GESETZE UND GERICHTSSTAND OREGON. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Oregon. Alle Rechtsstreitigkeiten zwischen der Lead Agency und dem Trained Case Manager, die sich aus dieser Vereinbarung oder aus der im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Arbeit ergeben, werden, sofern sie vor den Gerichten des Staates Oregon stattfinden, vor dem zuständigen Gericht des Multnomah County verhandelt. Sofern sie vor den Gerichten des Staates Oregon stattfinden, wird das zuständige Bezirksgericht des Staates Oregon verhandelt.
d. EINHALTUNG VON GESETZEN. Im Rahmen seiner Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung ist der Community Agency Partner verpflichtet, alle geltenden Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze und -vorschriften einzuhalten.
e. ÄNDERUNGEN. Eine schriftliche Mitteilung der federführenden Agentur an den geschulten Fallmanager kann Änderungen dieser Vereinbarung zur Folge haben.
f. HINWEISE. Alle gemäß dieser Vereinbarung zulässigen oder erforderlichen Hinweise werden dem geschulten Fallmanager entweder per E-Mail durch den Ansprechpartner der federführenden Agentur oder per E-Mail und zusätzlich per Post an den geschulten Fallmanager gesendet.
g. SALVATORISCHE KLAUSEL. Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleibt diese Vereinbarung dennoch in vollem Umfang in Kraft und die Bestimmung wird gestrichen.